AGBs Hochzeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen - private Feste, Hochzeiten

Diese gelten für alle Bands, die auf MAmusic angeboten werden.


1. Darbietung

Die Künstler sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich. Dem Veranstalter sind deren Stil und deren Art bekannt.


2. Art der Veranstaltungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf private Feste & Hochzeiten. Firmengalas, Events, öffentliche Konzerte unterliegen separaten AGBs, die auf MAmusic zu finden sind und dementsprechend gekennzeichnet sind.


3. Künstler

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die Band, sowie Markus Adamer, nicht als Veranstalter auftritt.
Über gültige, besondere gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen ist
Markus Adamer & die Band vor dem rechtsgültigen Engagement bzw. spätestens vor Beginn der Darbietung schriftlich in Kenntnis zu setzen.


4. Vertretungsrecht

Sollte einer der Musiker verhindert sein, wird ein gleichwertiger Ersatz für ihn einspringen. Dies muss mit dem Veranstalter nicht abgesprochen werden & passiert ohne Ankündigung.
Sollte die Sängerin / der Sänger der Band bzw. der DJ erkranken, oder driftig verhindert sein, wird - in Absprache mit dem Veranstalter - gleichwertiger Ersatz durch Markus Adamer gestellt.

Sollte das dem Veranstalter nicht recht sein, tritt die Band / der DJ vom Engagement zurück. Es entstehen dadurch aber keinerlei weitere Kosten / Entschädigungs Ansprüche sowohl für den Veranstalter als auch nicht für die Band.


5. Gage
Hierfür gibt es mögliche 2 Varianten:

a)  Die Gage wird vom Veranstalter bis spätestens 3 Tage vor Auftritt überwiesen

b)  Die Gage wird direkt am Auftrittstag vor dem Auftritt in Bar bezahlt.

Dies ist in der Vereinbarung anzukreuzen und ist bindend.
Kommt der Veranstalter mit Zahlungen in Verzug, sind Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu zahlen.

Über die Höhe der Gage ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.


6. Anzahlung

Vom Veranstalter ist binnen 7 Tagen nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von
EUR 500.- (in Worten fünfhundert) zu leisten.

Diese wird von der Band in Form einer Rechnung übermittelt und ist der Organisation, Koordination, sowie musikalische Vorbereitung & Proben gewidmet.

Wird die vertraglich vereinbarte Veranstaltung storniert, oder kann diese aus Gründen Höherer Gewalt nicht statt finden, wird die Anzahlung nicht rückerstattet.


7. Steuern und Abgaben

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Steuern und Abgaben, falls diese anfallen (GEMA, AKM, Vergnügungssteuer, Ausländersteuer, etc.) zu entrichten, soweit es sich nicht um persönliche Steuern der einzelnen Künstler handelt. Diese ausgenommen, entbindet der Veranstalter die Künstler von allen Verpflichtungen.


8. Open Air

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Musiker und Equipment wettergeschützt sind.
Seiten- und Rückwände sowie Dach sind so zu konstruieren, dass sie Regen und Wind abhalten. Für den Notfall sind Planen bereitzustellen, mit denen das Equipment in kurzer Zeit abgedeckt werden kann.


9. Verpflegung

Der Veranstalter stellt ausreichend Getränke für die Band / DJ & deren Techniker. (Alkoholfreie Getränke, sowie Bier & Wein)
Der Veranstalter sorgt am Veranstaltungsort oder in einem maximal 5 Minuten Gehzeit entfernten Restaurant für warme Mahlzeiten für die Musiker und den Tontechniker. Als warme Mahlzeit gilt diesbezüglich ein zumindest gutbürgerliches Menü (auch vegetarische Auswahl) mit Vorspeise und Hauptspeise sowie Kaffee und ausreichend Getränken.


10. Unterbringung

Befindet sich der Veranstaltungsort außerhalb von Wien (ab Umkreis 100 km) übernimmt der Veranstalter die Nächtigung für Künstler und Tontechniker.

Es sind Einzelzimmer mit Frühstück vom Veranstalter den Künstlern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle Zimmer müssen mit Dusche und WC ausgestattet sein, ausreichend beheizt und/oder belüftet sein, sowie sich in ein und demselben Gebäude befinden.

Die Zimmer dürfen nicht weiter als 15 Auto Minuten vom Auftritt entfernt sein.


11. Höhere Gewalt und Haftung

In Fällen höherer Gewalt entfällt die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters zur Auszahlung der Gage. Ausgenommen davon sind die bereits geleistete Anzahlung sowie etwaige Spesen & Aufwände, die für die Band bereits vor der Absage angefallen sind.

Die Vereinbarung behaltet jedoch ihre Gültigkeit, falls die Künstler bereits auf dem Weg zum Veranstaltungsort sind oder die Anreise bereits erfolgt ist.
Im Falle der Absage der Veranstaltung durch die Künstler wegen Erkrankung eines oder mehrerer Mitglieder ist diese Erkrankung mittels ärztlichen Attests durch das jeweilige Mitglied innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen.

Bei Vertragsbruch seitens des Veranstalters hat dieser eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage an die Band zu bezahlen. Die Band behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung bereits eines Paragraphen und/oder Teilen eines Paragraphen durch den Veranstalter Schadenersatz zu verlangen und bei einer Nichteinigung über die Höhe des Schadenersatzes den Auftritt einseitig abzusagen, ohne dass jedoch die rechtliche Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter entfällt. Der Veranstalter verpflichtet sich, in diesem Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Ein etwaiger Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel etc. führen nicht zur Aufhebung dieses Vertrages.


12. Absage, Fristen, Genehmigungen

Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grunde absagen oder kann der Veranstalter seinen Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat er die Band bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin mittels eingeschriebenem Brief davon in Kenntnis zu setzen. Die Zahlungsverpflichtung des Veranstalter bleibt aufrecht.

Müssen die Künstler die Veranstaltung aus welchem Grunde auch immer absagen oder können die Künstler ihren Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat die Band den Veranstalter in Kenntnis zu setzen. Ausgenommen sind wie immer Fälle von höherer Gewalt.

Die Künstler sind berechtigt ihren Auftritt vorzeitig zu beenden, wenn eine weitere Darbietung unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit ist exemplarisch in folgenden Fällen gegeben: Körperliche, tätliche Angriffe auf ein Mitglied, einen Techniker oder Angehörigen der Künstler während der Veranstaltung, Zuschauerausschreitungen, erhebliche Sicherheitsmängel, unzureichende technische Voraussetzungen etc. In einem derartigen Fall bleibt die volle Vergütungspflicht des Veranstalters bestehen.


13. Stornobedingungen

Bei Absage durch den Veranstalter fallen folgende Kosten an:

Absage bis 6 Monate vor Auftrittsdatum: 50% der Gesamtgage Absage ab 6 Monate vor Auftrittsdatum: 80% der Gesamtgage Absage ab 2 Monaten vor Auftrittsdatum 100% der Gesamtgage

Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuell anderen Buchung ( Ersatztermin) berechnet. Falls es zu einer Umbuchung kommt, fallen 25% der Gesamtgage an.
Wird ein Engagement abgesagt, fällt in jedem Fall eine Stornogebühr an.


14. Schriftformerfordernis

Diese AGB sind abschließend. Mündliche Neben-Absprachen, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten keine Gültigkeit und sind gegenstandslos.


15. Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.


16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.


17. Schlussbestimmung

Von der Band übermittelte Verträge sind binnen zehn Tagen, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, an die Band zurück zu schicken. Die Unterzeichnenden erklären sich mit dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt einverstanden und bestätigen weiters, zeichnungsberechtigt und bevollmächtigt zu sein.


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